370 abs 4 satz 1 ao


Sie müssen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten voneinander unterscheiden können und die einzelnen notwendigen Voraussetzungen für die jeweiligen Tatbestände abprüfen können. Die Tatbestände lassen sich einteilen in. Straftaten werden mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Eine Steuerstraftat muss vorsätzlich begangen werden, es reicht hierbei nicht grobe Fahrlässigkeit. In einem Strafverfahren besteht für die Behörden Verfolgungszwang. Die Strafe selbst kann nicht durch die Finanzbehörden verhängt werden, vielmehr erfolgt dies durch die ordentlichen Gerichte. Bei einer Ordnungswidrigkeit reicht grobe Fahrlässigkeit. Es besteht kein Verfolgungszwang, vielmehr existiert hier ein Ermessensspielraum. Eine Ordnungswidrigkeit kann von den Finanzbehörden selbst geahndet werden. Sollte allerdings Einspruch eingelegt werden, so muss ein Gericht über diesen entscheiden. Die Bedrohung mit Strafe muss auf Grund eines Gesetzes erfolgen, welches bereits vor der Tat in Kraft war siehe hierzu Rückwirkungsverbot, Art. Vorsätzlichkeit bedeutet, dass dem Täter bewusst war, dass er eine Straftat begeht und dass die Verwirklichung des Straftatbestandes von ihm gewollt war. 370 abs 4 satz 1 ao

370 Abs 4 Satz 1 AO: Rechtsfolgen und Auswirkungen

Artikel 1 V. VermBG Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage, Anwendung der Abgabenordnung, Verordnungsermächtigung, Rechtsweg vom Artikel 1 G. Artikel 12 BeitrRLUmsG Änderung der Abgabenordnung Oktober BGBl. Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes Artikel 1 3. EnergieStVuaÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung Artikel 1 AOuaEGAOÄndG Änderung der Abgabenordnung Die Angaben müssen zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, Würdigung der Sachlage damit rechnen musste, 3. Artikel 1 ZollVGÄndG Änderung des Zollverwaltungsgesetzes Artikel 6 KorrBekG Änderung der Abgabenordnung Artikel 1 VDSG Änderung der Strafprozessordnung Artikel 3 VDSG Änderung der Abgabenordnung Artikel 4 VDSG Änderung des Strafgesetzbuches Artikel 1 VermAbschRÄndG Änderung des Strafgesetzbuches Artikel 2 KlSchStG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes Artikel 1 GlRStG Änderung der Insolvenzordnung Artikel 12 EMobStFG Weitere Änderung des Umsatzsteuergesetzes Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes Investmentgesellschaften das Bundeszentralamt für Steuern.

Praktische Anwendung von 370 Abs 4 Satz 1 AO Sie müssen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten voneinander unterscheiden können und die einzelnen notwendigen Voraussetzungen für die jeweiligen Tatbestände abprüfen können. Die Tatbestände lassen sich einteilen in.
Die Bedeutung von 370 Abs 4 Satz 1 AO im Steuerrecht Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts [2]. Durch den Straftatbestand wird das staatliche Recht auf den vollen Ertrag aus jeder einzelnen Steuerart geschützt [5].

Praktische Anwendung von 370 Abs 4 Satz 1 AO

Die Steuerhinterziehung ist das zentrale Delikt des Steuerstrafrechts [2]. Durch den Straftatbestand wird das staatliche Recht auf den vollen Ertrag aus jeder einzelnen Steuerart geschützt [5]. Folglich ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung auch erfüllt, wenn aufgrund unrichtiger Angaben für ein Unternehmen Vorsteuererstattungen erschlichen werden. Dies gilt sogar, wenn das Unternehmen nicht existent ist oder für nicht existente Personen Steuervorteile erlangt werden. Selbst wenn keine tatsächlichen Steueransprüche des Fiskus in Rede stehen, kann somit eine Steuerhinterziehung begangen werden [6]. Zu ahnden ist jeder einzelne Angriff auf den einzelnen Steueranspruch i. Die zu ahndende Tathandlung Rz. Die Steuerhinterziehung schützt zunächst nur das deutsche Steueraufkommen Rz. Die Strafbarkeit der Steuerhinterziehung besteht grundsätzlich nur, wenn die Tat im Inland begangen worden ist [9]. Die Steuerhinterziehung ist die wesentliche Steuerstraftat i. Sie ist durch die Strafandrohung des Regelstrafrahmens s. Die Steuerhinterziehung ist unter dem Gesichtspunkt des Angriffs auf einen Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis i.

Die Bedeutung von 370 Abs 4 Satz 1 AO im Steuerrecht

Dem Kompensationsverbot unterliegen jedoch solche bisher nicht geltend gemachte Sachverhalte, die der Tatbeteiligte möglicherweise im Besteuerungsverfahren noch später geltend machen könnte [2]. Bei der USt-Hinterziehung erstreckt sich das Kompensationsverbot auf die nicht geltend gemachte Vorsteuer [1]. Dies gilt sogar, wenn sich hieraus eine negative Zahllast ergeben würde [2]. Dies gilt auch bei der Steuerhinterziehung durch Nichtabgabe von Steuererklärungen [3]. Bei der KSt-Hinterziehung, die auf der Buchung fingierter Belege mit offen ausgewiesener USt basiert, sind die bei Korrektur der unrichtigen Angaben zusätzlich geschuldete GewSt und die verkürzte USt gewinnmindernd zu berücksichtigen [9]. Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr? Jetzt kostenlos 4 Wochen testen. Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen. Weitere Produkte zum Thema:. Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten.