Abgeltungssteuer bei kindern
Viele Eltern kümmern sich schon frühzeitig um den Vermögensaufbau ihrer Kinder. Denn für Führerschein, Berufsausbildung oder die erste eigene Mietwohnung benötigt der Nachwuchs in der Regel ein Startkapital. Darauf haben sich auch die Banken eingestellt und bieten mit Produkten wie dem Kinder-SparPlan, dem Juniorkonto oder dem Kindersparbuch Anlagemöglichkeiten speziell für Eltern an. Die Geldanlagen reichen vom klassischen Sparbuch über ein Tagesgeldkonto für Minderjährige bis hin zum Fondssparen. Deshalb sollte man aus steuerlicher Sicht in Sachen Konto für Kinder einige Fakten kennen. Wir haben vier Steuertipps für Sie zusammengestellt. Bei vielen Banken können Sie als Eltern recht problemlos ein Konto im Namen Ihres Kindes einrichten. Wichtig ist, dass Sie als Paar gemeinsam auf die Bank gehen, denn beide Erziehungsberechtigte müssen unterschreiben. Auch die Steuer-ID Ihres Kindes sollten Sie zur Hand haben. Alleinerziehende müssen in der Regel die Sorgerechtsbestätigung zur Bank mitbringen.
Abgeltungssteuer und Kinder: Wie beeinflusst sie das Kindergeld?
Soll dieses Einkommen steuerfrei bleiben, darf es die derzeitige Grenze von Euro nicht übersteigen. Darin sind bereits der Sparerpauschbetrag und die Sonderausgabenpauschale enthalten. Es wird jedoch geraten, dass die Eltern weitsichtig handeln und diesen Betrag nicht vollständig ausschöpfen, da sonst die Mitversicherung des Kindes über die Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse nicht mehr möglich ist. Hier darf das Monatseinkommen des Kindes den Betrag von Euro nicht übersteigen. Auch die Einkommensgrenze für das Kindergeld ist zu beachten. Das Kind hat einen eigenen Freistellungsauftrag und damit stehen auch die Anlagekonten unter Beobachtung, auch wenn das den Eltern oftmals gar nicht so bewusst ist. Das Finanzamt legt besonderen Wert darauf, dass Geld, das auf Kinderkonten liegt, auch tatsächlich für die Kinder bestimmt ist oder für entsprechende Zwecke verwendet wird, sonst kann die Finanzbehörde einen Missbrauch des Steuervorteils unterstellen. Verfügen Eltern beispielsweise über Geld vom Kinderkonto für eigene Zwecke wie den Autokauf, dann wird das Finanzamt hellhörig.
| Abgeltungssteuer bei Kindern: Steuervergünstigungen und Auswirkungen | Vor der Steuer bleibt niemand verschont, wenn er Vermögen aufbaut. Das gilt auch für Babys, Kinder und Jugendliche. |
| Abgeltungssteuer und Familien: Steuerliche Aspekte bei Kindern | Viele Eltern kümmern sich schon frühzeitig um den Vermögensaufbau ihrer Kinder. Denn für Führerschein, Berufsausbildung oder die erste eigene Mietwohnung benötigt der Nachwuchs in der Regel ein Startkapital. |
| Abgeltungssteuer für Eltern: Steuerpflicht und Kinder | Wenn Kinder eigene Kapitalerträge erzielen, müssen Eltern aufpassen, dass dafür keine Steuer anfällt. Mit Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung gibt es zwei Alternativen, um die Abgeltungssteuer für Kinder zu vermeiden. |
Abgeltungssteuer bei Kindern: Steuervergünstigungen und Auswirkungen
Wenn Kinder eigene Kapitalerträge erzielen, müssen Eltern aufpassen, dass dafür keine Steuer anfällt. Mit Freistellungsauftrag und NV-Bescheinigung gibt es zwei Alternativen, um die Abgeltungssteuer für Kinder zu vermeiden. Ein Freistellungsauftrag muss selbst eingerichtet werden und dient als Anweisung für die Bank, die Abgeltungssteuer nicht automatisch an das Finanzamt zu überweisen. Eine NV-Bescheinigung, also eine Nichtveranlagungsbescheinigung, muss beim Finanzamt beantragt werden und gilt als Bestätigung dafür, dass die Person weder eine Einkommensteuer zahlen muss, noch eine jährliche Einkommensteuererklärung abgeben muss. In diesem Beitrag erfährst du alles, was du über die beiden Alternativen wissen musst. Kinder sind nicht steuerpflichtig? Das stimmt leider nicht. Auch Kinder müssen Einkommensteuer bezahlen, wenn sie eigenes Geld verdienen. Dabei geht es nicht nur um Verdienste aus Schülerjobs, sondern auch um Kapitalerträge. Doch die gute Nachricht vorweg: Einkommensteuer wird erst dann erhoben, wenn das Einkommen höher ist als der Grundfreibetrag.
Abgeltungssteuer und Familien: Steuerliche Aspekte bei Kindern
Die Banken berücksichtigen den Sparerpauschbetrag allerdings nicht automatisch bei der Besteuerung der Kapitalerträge. Damit die Bank keine Abgeltungsteuer auf die steuerfreien Kapitalerträge einbehält, muss der Bank ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Da Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren nach deutschem Recht noch nicht voll geschäftig sind, müssen die Eltern für ihre Sprösslinge den Freistellungsauftrag bei der Bank einrichten. Verfügt der Nachwuchs über mehrere Sparkonten oder Juniordepots bei unterschiedlichen Banken, kann man den Freistellungsauftrag auch auf mehrere Banken aufteilen. Die Einrichtung eines Freistellungsauftrags ist grundsätzlich kostenlos. Solange die Kapitalerträge des Nachwuchses unter dem Sparerfreibetrag liegen, sorgt der Freistellungsauftrag dafür, dass keine Abgeltungsteuer für Kinder anfällt. Falls die Kapitaleinkünfte des Kindes jedoch über dem Sparerpauschbetrag liegen sollten, gibt es noch eine weitere Möglichkeit, wie das Kind Abgeltungssteuer sparen kann.