Ab welcher temperatur sollte man nicht arbeiten
Der Winter ist zurück und sorgt in vielen Teilen Deutschlands für eisige Temperaturen. Wird es am Arbeitsplatz zu frostig, müssen Arbeitgeber Abhilfe schaffen. Sie sind verantwortlich dafür, dass für Beschäftigte gewisse Mindesttemperaturen herrschen. Doch wie kalt darf es am Arbeitsplatz sein? Wird es im Winter in Arbeitsräumen zu kalt - sei es durch zugige Fenster, eine aus Energiespargründen zu niedrig eingestellte Heizung oder einen Heizungsausfall -, schränkt das nicht nur die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten ein, sondern gefährdet möglicherweise auch deren Gesundheit. Diese steht im Vordergrund, daher müssen Arbeitgeber die Mindesttemperaturen für Arbeitsräume einhalten. Welche Temperaturen in Werkstätten, Büros oder Lagerhallen angemessen sind, regeln Vorgaben im Arbeitsschutz. Die Arbeitsstättenverordnung ArbStättV fordert für Arbeitsräume "gesundheitlich zuträgliche Raumtemperaturen". Belastungen durch Hitze, aber auch durch Kälte sind zu vermeiden. Diese Anforderung wird durch die "Technischen Regeln für Arbeitsstätten" ASR für Raumtemperatur konkretisiert.
Ab welcher Temperatur ist Arbeiten gefährlich?
Das sind aber alles nur Anhaltspunkte. Wichtig ist in erster Linie der Zeitpunkt, zu dem es dir wegen der Kälte nicht mehr gut geht. Österreich schreibt seinen Betrieben keine konkrete Mindesttemperatur für deren Angestellte vor. Das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz besagt, dass die psychische und physische Gesundheit der Arbeitnehmer:innen durch Kälte nicht beeinträchtigt werden darf. Von einer angemessenen Raumtemperatur spricht die Arbeiterkammer ab 20 Grad Celsius. Das Arbeitsrecht in der Schweiz ist vergleichsweise arbeitgeberfreundlich. Das Land gibt Unternehmen keine Vorgaben bezüglich der Mindesttemperatur in den Arbeitsräumen. Die Gesundheit der Angestellten sollte trotzdem nicht gefährdet werden und immer im Vordergrund stehen. Sollte die Kälte unerträglich werden, solltest du zunächst das Gespräch mit deiner Führungskraft suchen. Lohnen kann sich auch eine Beratung beim Betriebsrat, bei der Gewerkschaft oder einer Inspektionsbehörde. Der Gang zum Arzt oder zur Ärztin bleibt die letzte Option. Bist du aufgrund der Kälte erkrankt, kannst du vorübergehend von deinem Job freigestellt werden.
| Temperaturgrenzen bei der Arbeit: Wann sollte man aufhören zu arbeiten? | Der Winter ist zurück und sorgt in vielen Teilen Deutschlands für eisige Temperaturen. Wird es am Arbeitsplatz zu frostig, müssen Arbeitgeber Abhilfe schaffen. |
| Arbeitsschutz: Temperaturbereiche, in denen man nicht arbeiten sollte | Mit dem Herbst beginnt auch bald wieder die Erkältungszeit. Sollte man sich krank zur Arbeit schleppen? |
Temperaturgrenzen bei der Arbeit: Wann sollte man aufhören zu arbeiten?
Mit dem Herbst beginnt auch bald wieder die Erkältungszeit. Sollte man sich krank zur Arbeit schleppen? Ab wann ist es besser, zu Hause zu bleiben? Halle Saale - Über Nacht hat einen die Erkältung richtig erwischt, die Nase läuft, man fühlt sich müde und schlapp. Doch ist ein bisschen Schnupfen schon ein Grund, nicht zur Arbeit zu gehen? Michael Deeg, Sprecher des Berufsverbandes der HNO-Ärzte. Sind sie so stark, dass ich mich nicht auf meine Arbeit konzentrieren kann, ist es sicherlich sinnvoller, sich auszuruhen. Allerdings kann das eigene Empfinden, wann man sich krank fühlt, sehr unterschiedlich sein. Fühlen sich manche schon mit einer leichten Erkältung zu schwach für die Arbeit, weigern sich andere selbst mit Fieber das Bett zu hüten. Lesen Sie auch: Grippe, Corona, Erkältung: So unterscheiden sich die Symptome. Dabei sollte man sich mit Fieber tatsächlich nicht mehr zur Arbeit schleppen. Mit erhöhter Temperatur, also mit 37,5 Grad, ist das noch in Ordnung, solange sich Berufstätige dabei wohlfühlen. Denn manchmal bringt es mehr, es bei der Arbeit etwas langsamer angehen zu lassen, als mehrere Tage auszufallen, auf die dann viel Stress folgt, weil alles liegengeblieben ist.
Arbeitsschutz: Temperaturbereiche, in denen man nicht arbeiten sollte
Für alle ArbeitnehmerInnen, die Kälte ausgesetzt sind muss entsprechende Schutzkleidung, wie z. Wetter- und Kälteschutzkleidung Jacken, Schuhe, Handschuhe, Ohren- und Kopfschutz, etc. Diese Schutzkleidungen sind zu erneuern, wenn sie den Schutzzweck nicht mehr erfüllen, abgetragen oder nicht mehr zu reinigen sind. Sämtliche Kosten dafür müssen von den ArbeitgeberInnen getragen werden. Bei tiefen Temperaturen kann es erforderlich sein, den Beschäftigten jederzeit die Gelegenheit zu geben, die Arbeit zu unterbrechen und zum Aufwärmen einen beheizten Arbeitsplatz oder Aufenthaltsraum aufzusuchen. ArbeitgeberInnen sind verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheitsschutz der ArbeitnehmerInnen in Bezug auf alle Aspekte, welche die Arbeit betreffen, zu sorgen. Beispielsweise besteht die Verpflichtung alle Arbeitsplätze zu evaluieren. In erster Linie ist darauf zu achten, dass diese Einflüsse so gering wie möglich gehalten werden. AK Burgenland AK Kärnten AK Niederösterreich AK Oberösterreich AK Salzburg AK Steiermark AK Tirol AK Vorarlberg AK Wien.