Adac einverständniserklärung für alleinreisende kinder


Auch ob für die Reise ein Visum notwendig ist, sollte rechtzeitig geklärt sein. Was sonst noch wichtig ist, lesen Sie in dieser Reise-Checkliste. Generell gilt: immer eine Kopie aller Reisedokumente im Gepäck verstauen. Jugendliche unter 18 Jahren sollten bei organisierten Gruppenreisen neben der entsprechenden Reisevollmacht der Eltern zusätzlich eine Kopie von deren Ausweisen mitnehmen. Das empfiehlt sich besonders, wenn Kinder einen anderen Namen führen als ein Elternteil. Wenn Jugendliche unter 18 Jahren individuell und ohne volljährige Begleitpersonen verreisen, sollten sie zusätzlich eine von den Eltern formulierte und unterschriebene Einverständniserklärung mitnehmen. Ob die Unterschriften der Reisevollmacht oder auch der Einverständniserklärung beglaubigt werden sollten, hängt immer vom Recht des Ziellandes ab. Informieren Sie sich in jedem Fall vor der Reise beim Auswärtigen Amt oder in diesen Länderinformationen über die speziellen Einreisebestimmungen des Reiselandes für Minderjährige und klären Sie möglichst bei der jeweiligen Botschaft, ob die unterschriebene Einverständniserklärung auch anerkannt wird. adac einverständniserklärung für alleinreisende kinder

ADAC Einverständniserklärung für alleinreisende Kinder: Alles, was Sie wissen müssen

Wo kann man die Vollmacht beglaubigen lassen? Beglaubigen lassen kann man eine Vollmacht beim Notar oder einer öffentlichen Stelle z. Schule, Post, Stadt oder Gemeinde. Was ist, wenn ich das alleinige Sorgerecht habe? Hier braucht man nicht zwingend eine Vollmacht des anderen Elternteils. Der Nachweis des alleinigen Sorgerechts sollte aber vorsichtshalber mitgeführt werden. Was ist, wenn das Kind einen abweichenden Nachnamen hat? Hier sollte das Kind unbedingt die Geburtsurkunde mitführen. Diese dient als Nachweis der Abstammung vom unterschreibenden Elternteil. Tipp der ADAC Juristen: Vor Antritt der Reise beachten Damit der Auslandsaufenthalt Ihres Kindes problemlos verläuft, sollten Sie nicht nur die Gültigkeit des Ausweisdokumentes prüfen und gegebenenfalls neu beantragen. Das können beispielsweise Beglaubigungen oder Übersetzungen in Landessprache, Geburtsurkunde des Kindes oder.

So sichern Sie die Reise Ihres Kindes mit der ADAC Einverständniserklärung Reisevollmacht für Kinder: Einverständniserklärung zum Download Was hier zu beachten ist, haben ADAC Juristinnen für Sie zusammengestellt.
Die wichtigsten Punkte der ADAC Einverständniserklärung für alleinreisende Kinder Auch ob für die Reise ein Visum notwendig ist, sollte rechtzeitig geklärt sein. Was sonst noch wichtig ist, lesen Sie in dieser Reise-Checkliste.
ADAC Einverständniserklärung: Reisen für Kinder allein sicherer gestalten Personalien zum Minderjährigen: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Reisepasses oder Personalausweises, den Kinderreisepass gibt es nicht mehr. Personalien und Erreichbarkeit des Sorgeberechtigten: Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Nummer des Reisepasses oder des Personalausweises Reiseroute und Reisezeitraum Personalien der Begleitperson, falls das Kind nicht allein unterwegs ist Unterschrift der Erziehungsberechtigten Zur Sicherheit sollten Sie jeweils Kopien der Reisepässe oder Personalausweise des Kindes und des Erziehungsberechtigten beifügen.

So sichern Sie die Reise Ihres Kindes mit der ADAC Einverständniserklärung

Datenschutz Zur Anzeige von Werbung benötigen wir Ihre Zustimmung. Denn in einigen Ländern kommt es ab und an zu Problemen bei der Einreise. Begründet werden die Kontrollen damit, Fälle von Kindesentführung verhindern zu wollen. Genauere Informationen zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Personaldokumente". Alleinige Obsorge - was tun? Es gibt auch die Familienkonstellation, wonach ein Elternteil mit der alleinigen Obsorge betraut ist. Dann kann es schwierig und nach österreichischem Recht auch unnötig sein, eine Einverständniserklärung des anderen Elternteils mitzuführen. Der ÖAMTC empfiehlt in diesen Fällen, ein Dokument mitzuführen, dass die alleinige Obsorge dokumentiert Gerichtsbeschluss, Sterbeurkunde, …. Erscheint das im Hinblick auf die vielleicht strengen Regelungen des Landes, das bereist werden soll, zu unsicher, empfiehlt der ÖAMTC vorab die Kontaktaufnahme mit der Vertretungsbehörde des entsprechenden Landes. Kontakte zu den einzelnen Ländern gibt es dazu in der ÖAMTC Länder-Info unter der Kategorie "Wichtige Kontakte".

Die wichtigsten Punkte der ADAC Einverständniserklärung für alleinreisende Kinder

Als alleinerziehende Mutter oder alleinerziehender Vater braucht es kein Einverständnis des anderen Elternteils. Das Auswärtige Amt rät jedoch dazu, eine gerichtliche Sorgerechtsentscheidung mitzuführen. Den Nachweis über das alleinige Sorgerecht kann man sich beim Jugendamt ausstellen lassen. Bei geteiltem Sorgerecht muss der Elternteil, der mit dem Kind in den Urlaub fahren möchte, hingegen die Vollmacht des anderen Elternteils einholen. Denn gerade in solchen Fällen vermuten Grenzbeamte häufig eine Kindesentziehung. Damit die Reise ohne Stress abläuft, sollte man neben der Vollmacht ein paar weitere Punkte in der Vorbereitung beachten: Prüfen Sie die Gültigkeit der Ausweisdokumente und beantragen Sie diese rechtzeitig neu, rät der ADAC. Mit den Auslandsvertretungen Botschaft, Konsulate des jeweiligen Reiselandes können sie abklären, ob eine formlose Einverständniserklärung reicht oder ob weitere Dokumente und eine Beglaubigung notwendig sind. Informieren Sie sich vor Antritt der Reise auf der Seite des Auswärtigen Amtes über die Einreisebestimmungen der Destination.